Fördergelder Kanton Basel-Stadt
Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
Förderbeiträge
Wärmepumpe | Beitrag ausserhalb Fernwärmegebiet | Beitrag innerhalb Fernwärmegebiet |
---|---|---|
Luft/Wasser | CHF 8'000 + CHF 250/kWth | CHF 4'000 + CHF 125/kWth |
Sole/Wasser bis 10 kWth | max. CHF 30'000 pauschal | max. CHF 15'000 pauschal |
Sole/Wasser ab 10kWth | CHF 25'000 + CHF 450/kWth | CHF 12'500 + CHF 225/kWth |
Hinweis: Es werden maximal 40% der Investitionskosten gefördert.
Hinweis: Wenn ein vollständiger Antrag auf Förderbeiträge für Wärmepumpen im Fernwärmegebiet vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Mai 2025 eingereicht wird, gelten die bisherigen Förderbeiträge. Das heisst, unabhängig davon, ob sich das Haus inner- oder ausserhalb eines Fernwärmegebietes befindet, erhalten Sie die Beiträge für "Ausserhalb Fernwärmegebiet". Die Zusage für Förderbeiträge ist zwei Jahre gültig.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Förderstelle
Kanton Basel-Stadt
Energiefachstelle
Hochbergerstrasse 158
4019 Basel
Tel: 061 639 23 50
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