Das CO2-Gesetz ab 2025
Das aktuelle CO2-Gesetz der Schweiz läuft mit Ende 2024 aus. Aktuell wird über ein revidiertes CO2-Gesetz für den Zeitraum 2025 bis 2030 debattiert. Diesem hat der Nationalrat im Dezember 2023 grundsätzlich grünes Licht gegeben. Jetzt ist der Ständerat am Zug, der mehrere vom Nationalrat getroffene Entscheide für unrealistisch hält und die Gesetzesvorlage zugunsten „pragmatischer“ Lösungen abschwächen will.
Dem aktuellen Streit über das CO2-Gesetz der Schweiz ging im Jahr 2021 das Scheitern eines Gesetzesentwurfs voraus. Der jetzige Entwurf ist im Vergleich zum Vorgänger deutlich abgeschwächt. Kritiker bemängeln, dass damit das Ziel, bis 2050 die CO2-Emissionen der Schweiz auf Netto-Null zu senken, in weite Ferne rückt. Netto-Null bedeutet, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Zur Erreichung dieses Ziels hat sich die Schweiz im Rahmen des Klimaübereinkommens von Paris verpflichtet. Auch das Etappenziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um die Hälfte zu reduzieren, wird mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wohl kaum erreicht.
Was nützt ein CO2-Gesetz?
Das CO2-Gesetz hat das Ziel, das Klima zu schützen und dem Klimawandel entgegenzuwirken. CO2 (Kohlendioxid) wird bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Erdöl und Kohle freigesetzt. Es ist die Hauptursache für den von Menschen verursachten Treibhauseffekt.
Der natürliche Treibhauseffekt hingegen ist der Grund, wieso das Leben auf der Erde überhaupt möglich wurde. Der Treibhauseffekt sorgt nämlich dafür, dass auf der Erde angenehme und lebensfreundliche Temperaturen herrschen. Die von Industrie, Autoverkehr und Häusern ausgestossenen Treibhausgase, vor allem C02 und Methan, verstärken den Treibhauseffekt jedoch und stören damit das über Millionen von Jahren entstandene globale Gleichgewicht zwischen Ein- und Abstrahlung von Wärme. Die Folgen: Temperaturanstieg und Klimawandel. Als Alpenland ist die Schweiz davon stark betroffen.
Wissenschaftler warnen: Wenn der Klimawandel nicht gestoppt wird, werden die Temperaturen bis ins Jahr 2100 weitere 2 bis 4 Grad im Durchschnitt steigen. Laut WWF Schweiz (World Wide Fund for Nature Schweiz) nimmt die Temperatur im Alpenraum im Vergleich zur globalen Mitteltemperatur sogar stärker zu.
Was bedeutet die Revision des CO2-Gesetzes für Hauseigentümer?
Noch steht es offen, wie es mit dem CO2-Gesetz weitergeht. Vermutlich werden die Bemühungen zur Eindämmung des Treibhauseffekts in Zukunft den Einsatz von fossilen Brennstoffen deutlich strenger reglementieren, als das bereits heute der Fall ist. Für die Hauseigentümer ist es jedoch jetzt schon klar: Das neue CO2-Gesetz bewirkt, dass im Gebäudebereich weniger Erdgas und Heizöl verbraucht wird.
Ab 2026 werden Heizungen mit fossilen Brennstoffen nur noch erlaubt, wenn das Gebäude sehr gut isoliert ist. Aber der Ersatz einer Ölheizung oder einer anderen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung durch eine erneuerbare Energiequelle ist auch ohne gesetzliche Vorschriften sinnvoll, denn der Spielraum für Besitzer von Öl- und Gasheizungen wird immer kleiner. So darf die Heizung ab 2023 nur noch 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter produzieren und der Wert muss alle fünf Jahre reduziert werden.
Heizungen mit erneuerbaren Energiequellen, wie Wärmepumpen, sind meistens in der Anschaffung teurer als solche mit fossilen Brennstoffen. Doch langfristig betrachtet sind Wärmepumpenheizungen die günstigere Heizlösung und die Hausbesitzer dürfen sich über geringe Heiz- und Betriebskosten freuen. Hinzu kommt, dass der Bund mit verschiedenen Förderprogrammen und Klimafonds klimafreundliche Investitionen unterstützt.
Ablehnung CO2-Gesetz: Wie geht es nun weiter?
Das CO2-Gesetz wurde am 13. Juni 2021 mit rund 52 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, über den neuen Entwurf wurde noch nicht endgültig entschieden. Doch was gilt in der Zwischenzeit für Gebäude?
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich mit der Abkürzung (MuKEn) legen weiterhin Regelungen zur Modernisierung von Heizsystemen fest, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Eine Wärmepumpenheizung erfüllt sowohl die aktuellen als auch die zukünftigen Erwartungen an Heizungen. Bei Fragen lassen Sie sich von Fachleuten beraten oder wenden Sie sich direkt an die Energieberatung des eigenen Kantons.
Links zu Kantonalen Energieberatungs-Stellen
Das Klima- und Innovationsgesetz
Unterdessen wurde in einer Volksabstimmung am 18. Juni 2023 das neue Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Das Gesetz hat zum Ziel, dass die Schweiz bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird. Ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzes ist es, die Schweiz __weniger abhängig von Energieimporten__ zu machen. Neue Verbote gibt es allerdings nicht; das Klima- und Innovationsgesetz baut vor allem auf Anreize. Es ist ein indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)», die das Ziel hatte, den Verbrauch von Erdgas, Öl, Benzin und Diesel bis zum Jahr 2050 zu verbieten.Das Gesetz sieht unter anderem eine Förderung von 200 Millionen Franken pro Jahr für Hauseigentümer vor, die ihre Öl- oder Gasheizungen mit erneuerbaren Alternativen ersetzen. Davon profitieren allerdings nicht Eigenheimbesitzer, die eine Wärmepumpe nachrüsten wollen, sondern vor allem Eigentümer von Mietshäusern und indirekt auch Mieter. Wie aus einem Schreiben der FWS (Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz) hervorgeht, die sich aktiv am Vernehmlassungsverfahren beteiligte, bleiben die aktuellen Förderprogramme für Wärmepumpen-Anlagen bis 15 Kilowatt (das liegt deutlich über der für Privathaushalte üblichen Leistung) unverändert. Sie werden im bisher bekannten Umfang aus dem Gebäudeprogramm finanziert, eine Aufstockung ist nicht vorgesehen.
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