Energiewende in den Kantonen: Vorschriften & Alternativen

Junge, lachende Frau vor einer grossen Photovoltaik Anlage im Grünen

Die Energiewende schreitet in grossem Tempo voran. Mit dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, hat die Schweiz neue Vorschriften und Gesetze verabschiedet. Im Fokus steht das Klimaschutzgesetz 2050, das Vorgaben für den Heizungsersatz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduktion von CO₂-Emissionen festlegt. Besonders betroffen sind Gas- und Ölheizungen, die bis spätestens 2050 durch umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen ersetzt werden müssen.

In Städten wie Basel, Winterthur und Zürich gibt es bereits konkrete Pläne zur Abschaltung der Gasnetze. Dafür kommen auf nationaler Ebene ab Januar 2025 zusätzliche Fördermittel in Milliardenhöhe dazu, um den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme zu erleichtern.

Heizungsmacher bietet eine breite Palette an Lösungen, um den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu meistern. Mit Wärmepumpen und Solaranlagen unterstützt Heizungsmacher Hauseigentümer und Unternehmen, die Anforderungen der neuen Vorschriften zu erfüllen und gleichzeitig von Fördergeldern zu profitieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch.

Klimaschutzgesetz 2050: Energiewende mit neuen Regeln und Förderungen

Das Klimaschutzgesetz 2050, das 2023 von der Schweizer Bevölkerung angenommen wurde, ist eine zentrale Säule der Schweizer Energiewende und legt die Grundlage für viele Massnahmen in den Kantonen. Es gibt neue Fördergelder und Vorschriften, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen und ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen. Hier eine paar wichtige Neuerungen:

  • Mehr Fördermittel: Ab 2025 stehen zusätzliche zwei Milliarden Franken bereit, um den Umstieg von fossilen Heizungen auf erneuerbare Energien zu fördern. Diese Gelder richten sich an Hausbesitzer, die Gas- oder Ölheizungen durch umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme ersetzen wollen. Auch Massnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie Dämmungen, werden finanziell unterstützt.
  • Verpflichtung zum Heizungsaustausch bis 2050: Gemäß dem Klimaschutzgesetz müssen alle fossilen Heizsysteme (Öl-, Gas- und Elektroheizungen) bis spätestens 2050 durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden.
  • CO₂-Grenzwerte für Gebäude: Das Gesetz sieht strenge CO₂-Grenzwerte für Gebäude vor. Bis 2040 sollen die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich um 82 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Dies bedeutet, dass alle Neubauten und sanierten Gebäude deutlich effizienter sein müssen und dass fossile Heizsysteme kaum mehr zulässig sein werden.
  • Solarpflicht für Neubauten: Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mindestens 300 Quadratmetern müssen eine Solaranlage installieren.
  • Unterstützung für die Industrie: Zusätzlich zu den Fördermitteln für private Haushalte stellt das Gesetz auch 1,2 Milliarden Franken für die Industrie bereit, um nachhaltige Technologien in der Produktion zu fördern.

Vorschriften im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau nimmt eine bedeutende Rolle beim Umstieg auf neue Energien ein, insbesondere durch die konsequente Umsetzung von Gesetzen und Strategien, die den Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Gas und Öl fördern.

“energieAARGAU” – Klimaneutralität bis 2050

  • Ziele: Der Kanton Aargau strebt bis 2050 die Klimaneutralität an. Diese Zielsetzung ist Teil der kantonalen Energiestrategie „energieAARGAU“, die den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert.
  • Entwicklungen: Laut dem neuesten Monitoring-Bericht zur kantonalen Energiestrategie zeigt sich, dass die Hauptziele des Kantons in den Bereichen Energie- und Stromeffizienz, erneuerbare Stromproduktion sowie Versorgungssicherheit mehrheitlich übertroffen wurden.
  • Meldepflicht: Der Austausch von Heizungen muss der zuständigen Gemeinde gemeldet werden, um sicherzustellen, dass die neuen Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Aargau für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Aargau?

Nein, es gibt kein vollständiges Verbot von Gas- oder Ölheizungen im Kanton Aargau. Das Energiegesetz schreibt jedoch vor, dass beim Austausch eines Wärmeerzeugers in Wohngebäuden der Anteil an erneuerbaren Energien mindestens 10 % betragen muss.

Gasnetz: In der Stadt Aarau gibt es Forderungen nach einem konkreten Rückbau des Gasnetzes. Beschlossen ist jedoch noch nichts. Auch kantonweit gibt es keine offiziellen Pläne zur Abschaltung des Gasnetzes.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Aargau?

Nicht für Bestandsbauten, sondern bei Neubauten mit mehr als 300 m² Gesamtfläche sowie geeigneter Dachfläche. Diese Solarpflicht wurde 2023 im Zuge der Revision des Energiegesetzes für den Kanton Aargau beschlossen und folgt damit den Empfehlungen des Bundes. Ausserdem muss bei Neubauten ein gewisser Teil des Stroms selbst produziert werden.

Unsere Handlungsempfehlung

Aktuell sind die Fördergelder im Kanton Aargau im Vergleich zu anderen Kantonen nicht besonders hoch, und auch der staatliche Druck zur Umstellung auf erneuerbare Energien ist überschaubar. Dennoch empfehlen wir eine Umstellung auf Wärmepumpen, besonders bei älteren Heizsystemen. Falls Ihre fossile Heizung jedoch jünger als 10 Jahre ist, ist ein sofortiger Heizungsersatz weniger dringlich.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Basel-Stadt

Das Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt gehört zu den fortschrittlichsten in der Schweiz. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere bei Neubauten und grösseren Renovationen.

Netto-Null bis 2037 in Basel-Stadt

  • Ziele: Basel-Stadt hat sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2037 auf Netto-Null zu reduzieren. Dieser Plan wurde durch einen Volksentscheid im November 2022 festgelegt. Der Plan besagt auch, dass der CO2-Ausstoss bis 2050 nicht mehr als 1 Tonne pro Bürger betragen soll.
  • Entwicklungen: Seit 2009 wird der gesamte Strom, der von den Industriellen Werken Basel (IWB) produziert wird, aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Zwischen 1995 und 2020 konnten Treibhausemissionen zudem um 44 % gesenkt werden.
  • Meldepflicht: Es gibt eine Meldepflicht für die Installation fossiler Heizsysteme.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder in Basel-Stadt für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Basel-Stadt?

Ja, bereits seit 2017 existiert ein Verbot der Installation von reinen Öl- und Gasheizungen.

Stilllegung des Gasnetzes bis 2037: Das Gasnetz, das derzeit rund 15 % des Energiebedarfs in Basel-Stadt deckt, wird schrittweise stillgelegt. Dies betrifft hauptsächlich die Nutzung von Gas für Raumwärme, Warmwasser und Kochen.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Basel-Stadt?

Derzeit gibt es noch keine allgemeine Solarpflicht für Bestandsbauten in Basel-Stadt. Bei Neubauten mit mehr als 300 m² Gesamtfläche gilt jedoch die Solarpflicht.

Basel-Stadt plant jedoch im Rahmen der Solaroffensive eine Solarpflicht für alle geeigneten Dächer von Neu- und Bestandsbauten. Diese Verordnung befindet sich noch in der Ausarbeitungsphase und soll dazu beitragen, bis zu 60 % des Strombedarfs der Stadt aus Solarenergie zu decken. Ziel ist es, Neubauten und Bestandsgebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten, um die Energiewende voranzutreiben. Derzeit werden Rückmeldungen von Verbänden und Organisationen eingeholt, um die Umsetzung zu finalisieren.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Basel-Stadt gibt es sehr attraktive Fördergelder, insbesondere für Erdsonden-Wärmepumpen (bis zu 30’000 Franken). Da auch eine allgemeine Solarpflicht sehr wahrscheinlich bald eingeführt wird, empfehlen wir, die Planung so schnell wie möglich anzugehen und von den aktuell günstigen Bedingungen zu profitieren.

Wir von Solar- und Heizungsmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Basel-Landschaft

Basel-Landschaft verfolgt eine umfassende Klimastrategie, die auf den Ausstieg aus fossilen Energieträgern und die Förderung erneuerbarer Energien bis 2040 abzielt.

Netto-Null bis 2050 in Basel-Landschaft

  • Ziele: Basel-Landschaft hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden, in Übereinstimmung mit der nationalen Energiestrategie 2050. Der Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung fossiler Energieträger wie Gas und Öl und dem Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.
  • Meldepflicht: Beim Austausch von Heizsystemen besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Dies gilt seit 2022 übrigens auch für kleinere Luft/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder in Basel-Landschaft für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Basel-Landschaft?

Ja, im Kanton Basel-Landschaft sind Öl- und Gasheizungen für Neubauten bereits verboten. Ab dem 1. Januar 2026 wird dasselbe auch für bestehende Bauten beim Ersatz von Kesseln oder Brennern gelten, wenn die Heizung bereits älter als 15 Jahre ist.

Gasnetz: Während das Gasnetz in Basel-Stadt bis 2037 stillgelegt wird, gibt es in Basel-Landschaft keine Pläne für ein vollständiges Abschalten des Gasnetzes. Allerdings wird Gas schrittweise durch Fernwärme und Wärmepumpen ersetzt, besonders in weniger genutzten Gebieten.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Basel-Landschaft?

Nicht für Bestandsbauten, aber ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs durch Photovoltaikanlagen decken, sofern technisch möglich und verhältnismässig.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Regelungen zur Umstellung auf erneuerbare Energien deutlich strikter geworden, insbesondere mit dem Verbot von fossilen Heizungen ab 2026, wenn die bestehende Heizung älter als 15 Jahre ist. Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich mit der Planung für die Umstellung auf eine Wärmepumpe anzufangen, um nicht in Zeitnot zu geraten.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Bern

Bern investiert stark in die Forschung und Entwicklung von Technologien, die erneuerbare Energien besser nutzbar machen.

Netto-Null bis 2050 in Bern

  • Ziele: Auch der Kanton Bern hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden, in Übereinstimmung mit der Energiestrategie 2050 des Bundes. Die Stadt Bern trägt seit 2010 das Label „Energiestadt Gold“ und plant, den CO₂-Ausstoss pro Kopf bis 2035 auf eine Tonne zu reduzieren. Auch andere Städte wie Biel und Thun investieren stark in Solaranlagen und andere nachhaltige Systeme.
  • Entwicklungen: Seit der Einführung des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2023 gelten strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Für Neubauten ist die gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE) massgeblich, die den Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien mit einbezieht. Dies erleichtert den Bauherren den Nachweis und den Genehmigungsprozess.
  • Meldepflicht: Der Ersatz von Heizungen ist grundsätzlich meldepflichtig.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Bern für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Bern?

Nein, Öl- und Gasheizungen sind nicht verboten. Bei Bestandsbauten, die älter als 20 Jahre sind, muss bei einem Heizungsersatz entweder auf erneuerbare Energien umgestellt oder signifikante Effizienzmassnahmen getroffen werden.

Gasnetz: Es gibt aktuell keine Pläne für eine vollständige Stilllegung des Gasnetzes, doch der Kanton Bern fördert den schrittweisen Rückgang der Gasnutzung. In vielen Fällen wird Gas durch Fernwärme und Wärmepumpen ersetzt. Gemeinden haben erweiterte Kompetenzen, eigene Energievorschriften zu erlassen.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Bern?

Nicht für Bestandsbauten, aber für Neubauten gilt eine Solarpflicht, die vorschreibt, dass an Gebäude mit einer Fläche von mehr als 300 m² Photovoltaikanlagen oder Solarthermie installiert werden müssen. Die Systeme müssen dabei einen Anteil von mindestens 10 % der gesamten anrechenbaren Gebäudefläche ausmachen.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Bern gibt es aktuell keinen akuten Druck zur sofortigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Ist Ihr Gebäude jedoch älter als 20 Jahre, müssen Sie beim nächsten Heizungsersatz auf erneuerbare Energien umsteigen oder Effizienzmassnahmen treffen. Mit den Planungen sollten Sie relativ zügig anfangen.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern hat sich mit einem umfassenden Energiegesetz auf den Weg gemacht, die Energiewende voranzutreiben.

Netto-Null bis 2050 in Luzern

  • Ziele: Der Kanton Luzern hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Stadt Luzern sogar bis 2040.
  • Meldepflicht: Beim Austausch von Heizsystemen besteht eine Meldepflicht.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Luzern für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Luzern?

Nein, aber ab dem 1. Januar 2019 gelten im Kanton Luzern strengere Vorschriften für den Austausch von Öl- und Gasheizungen. Beim Ersatz eines Heizungssystems darf der Anteil fossiler Brennstoffe maximal 90 % des Energiebedarfs decken. Alternativen wie Biogas oder erneuerbare Energien müssen integriert werden – zu mindestens 10 %.

Gasnetz: Es gibt keine Pläne für eine vollständige Stilllegung des Gasnetzes im Kanton Luzern. Jedoch wird der Einsatz von Gasheizungen zunehmend durch Fernwärme und Wärmepumpen ersetzt. In der Stadt Luzern gibt es Bestrebungen, das Gas langfristig abzustellen.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Luzern?

Ja, Neubauten und Dachsanierungen im Kanton Luzern unterliegen seit 2019 einer Solarpflicht, nicht jedoch Bestandsbauten. Pro Quadratmeter Energiebezugsfläche müssen mindestens 10 Watt Strom durch Photovoltaik erzeugt werden.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Luzern sind die Vorschriften zur Reduktion fossiler Brennstoffe bereits streng, insbesondere beim Austausch von Öl- und Gasheizungen. Auch wenn es kein vollständiges Verbot gibt, müssen erneuerbare Energien wie Biogas oder Wärmepumpen integriert werden. Daher empfehlen wir, bei einem bevorstehenden Heizungsersatz komplett auf erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen umzusteigen.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

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Vorschriften im Kanton Schaffhausen

Auch der Kanton Schaffhausen treibt die Energiewende weiter voran. Mit dem revidierten Energiegesetz von 2021 und weiteren geplanten Anpassungen legt der Kanton klare Richtlinien fest, um fossile Brennstoffe zu reduzieren und erneuerbare Energien auszubauen.

Netto-Null bis 2050 in Schaffhausen

  • Ziele: Schaffhausen strebt wie viele andere Kantone an, bis 2050 klimaneutral zu sein.
  • Meldepflicht: Der Austausch von Heizsystemen ist meldepflichtig.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Schaffhausen für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Schaffhausen?

Nein, aber beim Heizungsersatz gelten seit Ende 2023 noch strengere Vorschriften. Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch installiert werden, wenn mindestens 40 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, was ohne die Installation einer Wärmepumpe oder Solaranlage nicht zu schaffen ist. Neubauten müssen mindestens 30 Watt pro Quadratmeter beheizter Fläche aus Eigenstrom beziehen können.

Gasnetz: Das Gasnetz bleibt vorerst weiterhin in Betrieb, doch der Kanton setzt verstärkt auf den Ersatz von Gasheizungen durch umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Schaffhausen?

Nicht für Bestandsbauten, aber ab 2021 müssen alle Neubauten im Kanton Schaffhausen Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung installieren, wenn die Dachfläche geeignet ist. Die Pflicht erstreckt sich auch auf grössere Sanierungen. Ein Vorschlag zu einer allgemeinen Solarpflicht für Bestandsbauten wurde im Juni 2024 mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Schaffhausen sind die Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizungsersatz seit Ende 2023 deutlich strenger geworden. Da die Installation von Öl- und Gasheizungen nur noch erlaubt ist, wenn mindestens 40 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Gleichzeitig hat Schaffhausen eine der höchsten Fördergelder für Erdsonden in der Schweiz, mit bis zu 18’000 Franken für Geräte bis zu 21 KW. Deshalb empfehlen wir Ihnen, von diesen guten Konditionen zu profitieren und schnellstmöglich Ihr fossiles Heizsystem zu ersetzen.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn hat mit der Revision seines Energiegesetzes 2024 klare Ziele gesetzt, um den Einsatz fossiler Energien zu verringern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

Netto-Null bis 2050 in Solothurn

  • Ziele: Der Kanton Solothurn hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden.
  • Meldepflicht: Es existiert eine Meldepflicht beim Austausch von Heizsystemen.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Solothurn für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Solothurn?

Fossile Heizungen sind weiterhin erlaubt, aber ab 2024 gelten strenge CO₂-Grenzwerte. Zudem sind seit 2015 fest installierte Elektroheizungen verboten.

Gasnetz: Es gibt aktuell keine Pläne zur Stilllegung des Gasnetzes.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Solothurn?

Nicht für Bestandsbauten, aber Neubauten sind ab 2024 verpflichtet, Photovoltaikanlagen zu installieren, um einen Teil ihres Energiebedarfs selbst zu decken. Der Anteil von Solaranlagen an der anrechenbaren Gebäudefläche liegt bei 20%.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Solothurn wird der Druck zur Reduktion fossiler Energien ab 2024 durch strengere CO₂-Grenzwerte deutlich erhöht. Auch wenn fossile Heizungen (noch) nicht verboten sind, empfehlen wir Ihnen die frühzeitige Umstellung auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen, wenn Ihr Heizsystem älter als 10 Jahre ist.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen verfolgt eine ambitionierte Energiepolitik.

Netto-Null bis 2050 in St. Gallen

  • Ziele: Der Kanton St. Gallen strebt an, bis 2050 klimaneutral zu werden, indem der Verbrauch fossiler Energien drastisch reduziert wird. Bis 2030 sollen die CO₂-Emissionen im Kanton um 50 % gesenkt werden, während der Anteil erneuerbarer Energien auf 3100 GWh erhöht werden soll.
  • Meldepflicht: Der Austausch von Heizsystemen muss den kantonalen Behörden gemeldet werden.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton St. Gallen für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton St. Gallen?

Nein, aber beim Ersatz von fossilen Heizsystemen müssen 10 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zudem gibt es strenge Vorschriften für Neubauten.

Gasnetz: Obwohl der Kanton St. Gallen keine unmittelbare Stilllegung des Gasnetzes plant, wird der Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise durch erneuerbare Energien wie Biogas ersetzt.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton St. Gallen?

Nicht für Bestandsbauten, aber Neubauten im Kanton St. Gallen sind verpflichtet, einen Teil ihres Energiebedarfs durch Solaranlagen zu decken. Dieser liegt bei mindestens 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton St. Gallen steigt der Druck, fossile Heizsysteme durch erneuerbare Alternativen zu ersetzen. Spätestens sobald bei Ihnen ein Heizungsersatz ansteht, sollten Sie mit den Planungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien beginnen.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau setzt mit seiner Energiewende auf eine nachhaltige Energieversorgung, die den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduktion fossiler Energieträger fokussiert. Das Energiegesetz wurde mehrfach angepasst, um diesen Prozess zu beschleunigen.

Netto-Null bis 2050 in Thurgau

  • Ziele: Thurgau verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050, in Übereinstimmung mit der nationalen Energiestrategie.
  • Entwicklungen: Die jüngsten Änderungen des Energiegesetzes von 2023 beinhalten die Beschleunigung des Ausbaus von Solarstrom und die Förderung nachhaltiger Heizsysteme. Der Kanton will auch die Eigenverantwortung der Bürger stärken, um energetische Sanierungen voranzutreiben.
  • Meldepflicht: Der Austausch von Heizsystemen muss den kantonalen Behörden gemeldet werden.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Thurgau für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Thurgau?

Nein, aber beim Ersatz fossiler Heizungen gilt die Vorschrift, dass mindestens 10 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Diese Regelung gilt für Gebäude, die schlechter als Effizienzklasse D sind.

Gasnetz: In der Hauptstadt des Kantons Thurgau, Frauenfeld, soll das Gasnetz ab 2040 abgeschaltet werden. Kantonweit gibt es noch keine Regelung.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Thurgau?

Nicht für Bestandsbauten, aber Neubauten im Kanton Thurgau sind verpflichtet, 10 Watt pro Quadratmeter Nutzfläche durch Photovoltaikanlagen zu decken.

Unsere Handlungsempfehlung

Wenn Ihre Immobilie schlechter als Effizienzklasse D ist und Sie ein fossiles Heizsystem ersetzen möchten, müssen Sie mindestens 10 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Daher empfehlen wir Ihnen beim nächsten Heizungsersatz den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder die Ergänzung Ihrer Heizung mit einer Solaranlage.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Zug

Auch der Kanton Zug treibt die Energiewende in der Schweiz voran. Das neue Energiegesetz, das am 1. Februar 2024 in Kraft trat, setzt klare Rahmenbedingungen für den Einsatz erneuerbarer Energien und die Reduktion von fossilen Brennstoffen.

Netto-Null bis 2050 in Zug

  • Ziele: Der Kanton Zug hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Stadt Zug hat das Ziel, ihre städtischen Gebäude bis 2030 vollständig klimaneutral zu betreiben. Dieses Ziel betrifft nicht Privathaushalte.
  • Entwicklungen: Die Stadt Zug investiert stark in das Fernwärme- und -kältenetz Circulago, das durch die Nutzung von Seewasser aus dem Zugersee Gebäude mit Wärme versorgt. Dieses Projekt soll jährlich rund 25.000 Tonnen CO₂ einsparen und einen grossen Teil der Stadt Zug und von Baar-Süd mit erneuerbarer Energie versorgen.
  • Meldepflicht: Beim Austausch von Heizungen gilt eine Meldepflicht.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Zug für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Zug?

Nein, aber laut dem neuen Energiegesetz muss bei einem Heizungsersatz 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Gasnetz: Es gibt aktuell keine Pläne für eine vollständige Stilllegung des Gasnetzes.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Zug?

Nicht für Bestandsbauten, aber alle Neubauten sind ab 2024 verpflichtet, einen Teil ihres Strombedarfs selbst durch Photovoltaikanlagen zu decken, nämlich 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Zug gelten seit Februar 2024 strengere Vorschriften für den Heizungsersatz. Wenn Sie eine fossile Heizung ersetzen, müssen mindestens 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Gleichzeitig gibt es extrem attraktive Fördergelder von bis zu 25’000 Franken für eine Erdsonde. Wenn Ihre Heizung älter als 10 Jahre ist, empfehlen wir Ihnen deshalb dringend, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Vorschriften im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat mit dem revidierten Energiegesetz, das am 1. September 2022 in Kraft trat, klare Regelungen für den Ersatz fossiler Heizsysteme und den Ausbau erneuerbarer Energien eingeführt. Das Gesetz ist eines der fortschrittlichsten in der Schweiz.

Netto-Null bis 2040 in Zürich

  • Ziele: Sowohl der Kanton als auch die Stadt Zürich haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Dies geht über die nationalen Vorgaben hinaus und erfordert ambitionierte Massnahmen zur Reduktion fossiler Brennstoffe.
  • Meldepflicht: Beim Austausch von Heizungen besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
  • Fördermittel: Besuchen Sie unsere Seite zum Thema Fördergelder im Kanton Zürich für mehr Informationen.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Zürich?

Ja, beim Heizungsersatz müssen seit 2022 erneuerbare Lösungen bevorzugt werden. Nur in Ausnahmefällen darf erneut eine fossile Heizung eingebaut werden. Ein Verbot bestehender Öl- und Gasheizungen gibt es nicht.

Gasnetz: Es gibt keine Pläne, das Gasnetz kantonweit stillzulegen, aber einzelne Städte wie Zürich und Winterthur arbeiten aktiv an der Abschaltung des Gasanschlusses. In Winterthur soll bis 2033 allen Privathaushalten das Gas abgedreht werden und auch in Zürich wird das Gasnetz schrittweise bis 2040 stillgelegt.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Zürich?

Es gibt keine Solarpflicht für Bestandsbauten im Kanton Zürich, nur für Neubauten ab 300 Quadratmeter. Es gibt jedoch konkrete Planungen, die Solarpflicht auf Bestandsbauten auszuweiten.

Unsere Handlungsempfehlung

Im Kanton Zürich sind die Vorschriften für den Heizungsersatz seit 2022 besonders streng. Fossile Heizungen dürfen nur in Ausnahmefällen ersetzt werden, und in einigen Städten wird das Gasnetzt schrittweise stillgelegt. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig auf Wärmepumpen umzusteigen.

Wir von Heizungs- und Solarmacher unterstützen Sie beim Umstieg von fossilen Systemen hin zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen und Solaranlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein massgeschneidertes Angebot.

Energiewende erfolgreich gestalten mit Wärmepumpen und Solaranlagen

Im Rahmen der Energiewende spielen Wärmepumpen und Solaranlagen eine entscheidende Rolle. Diese Technologien bieten eine nachhaltige, umweltfreundliche und kosteneffiziente Alternative zu herkömmlichen fossilen Heizsystemen wie Öl- und Gasheizungen. Wichtig dabei ist, dass die Systeme aufeinander abgestimmt und im Einklang miteinander funktionieren. Heizungsmacher unterstützt Sie dabei, diese Technologien optimal in Ihrem Gebäude zu integrieren, um sowohl Energie zu sparen als auch die Umwelt zu schonen.

Wärmepumpen: Effiziente Nutzung von Umweltenergie

Wärmepumpen gewinnen Wärme aus der Umgebung – sei es aus der Luft, dem Boden oder dem Wasser. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe nutzt die Aussenluft als Energiequelle, während eine Sole/Wasser-Erdsonde die Energie aus dem Erdreich zieht. Heizungsmacher bietet massgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt sind. Ob zur Aussen- oder Innenaufstellung – wir sorgen dafür, dass Ihre Wärmepumpe maximal effizient arbeitet.

Unsere modernen Systeme beinhalten auch fortschrittliche Effizienz-, Kompakt- und Kombi-Speicher, die es Ihnen ermöglichen, überschüssige Energie zu speichern und Ihre Heizleistung zu optimieren.

Solaranlagen: Energie von der Sonne

Mit einer Solaranlage können Sie die Kraft der Sonne nutzen und diese in Strom umwandeln. Eine Photovoltaikanlage mit modernen PV-Modulen bietet Ihnen die Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Ihre Abhängigkeit vom Netz zu reduzieren. Durch den Einsatz eines Wechselrichters wird der gewonnene Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt. Darüber hinaus können Sie durch den Einbau eines Batteriespeichers den erzeugten Strom auch dann nutzen, wenn die Sonne nicht scheint.

Solarmacher unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen Solarpanels und hilft Ihnen, eine optimale Lösung zu finden – sei es für eine private Anlage oder ein grösseres Projekt. Für zusätzliche Flexibilität bieten wir auch Ladestationen an, die sich perfekt in ein umfassendes Energiemanagement integrieren lassen.

Warum Heizungsmacher Ihr idealer Partner für die Energiewende ist

Heizungs- und Solarmacher bietet jahrelange Erfahrung in der Installation von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Wir begleiten Sie von der Planung über die Installation bis hin zur Wartung Ihrer Systeme. Dank unserer Expertise helfen wir Ihnen, die richtige Kombination aus Wärmepumpen und PV-Anlagen für Ihr Zuhause zu finden. Dabei legen wir besonderen Wert auf Effizienz und Nachhaltigkeit.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg in eine nachhaltige Energiezukunft. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch und ein individuell zugeschnittenes Angebot.

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