Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Die neu installierte Wärmepumpe muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
Förderbeiträge
Beiträge bis 15 kW installierter thermischer Nennleistung:
Zusatzbeitrag Photovoltaik: 3'000.- (bei gleichzeitiger Ausführung, gemäss Bestimmungen).
Hinweis: Für MFH ab 3 Wohnungen gelten gesonderte Bestimmungen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderstelle
- Kanton Thurgau
- Abteilung Energie
- Promenadenstrasse 8
- 8510 Frauenfeld
- Tel: 058 345 54 80
- Webseite
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.