Klimaprämie für den Heizungsersatz
Wenn Ihr Heizungsersatz im Wohnkanton nicht förderberechtigt ist oder der Förderbeitrag tiefer ausfällt, als jener der Klimaprämie, kommt das schweizweit einheitliche Förderprogramm zum tragen. Dieses ist insbesondere in Kantonen mit tiefen Förderbeiträgen oder bei Objekten mit einem hohen Leistungsbereich ab rund 15 Kilowatt interessant.
Wichtigste Förderbedingungen
- Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe
- Auftragsvergabe für den Heizungsersatz noch nicht erfolgt
- CO₂-Verminderungen werden der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Stiftung KliK angerechnet
- Im Vergleich mit einer fossilen Heizung "unwirtschaftlich" (wird bei Antragsprüfung durch Energie Zukunft Schweiz berechnet)
- Keine absolute gesetzliche Verpflichtung für erneuerbaren, resp. kein absolutes Verbot für fossilen Heizungsersatz
Nicht förderbar sind Wohnraumfeuerungen, der Ersatz von Elektroheizungen, Heizungen in Neu- und Ersatzneubauten sowie die Wärmeerzeugung für Gewächshäuser. Ebenso ausgeschlossen sind fossile bivalente Systeme (zum Beispiel Gas und Wärmepumpe), wenn die erneuerbare Komponente kleiner als 50 Kilowatt ist.
Förderrechner - Klimaprämie oder kantonales Förderprogramm?
Auf der Webseite der Klimaprämie ist ein Förderrechner integriert, welcher nach Eingabe von einigen Daten berechnet, ob das kantonale Förderprogramm finanziell interessanter ist für Sie oder ob Sie doch von der Klimaprämie Gebrauch machen sollen.