Luft/Wasser- und Sole/Wasser (Erdsonden)-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Förderprogramm Energie des Kantons zu beachten resp. einzuhalten.
Förderbeiträge
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderstelle
- Kanton Zug
- Energiefachstelle, Amt für Umwelt
- Postfach
- 6301 Zug
- Tel: 041 728 53 70
- Website
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.