Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind zu 100% förderbeitragsberechtigt. Falls keine solche Heizung ersetzt wird, beträgt der Förderbeitrag 30% des obigen Beitrags. Nicht unterstützt wird der Ersatz von Elektroheizungen mit bestehendem Wasserverteilsystem. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Förderprogramm Energie des Kantons zu beachten resp. einzuhalten.
Förderbeiträge
Beiträge bis 20 kW installierter thermischer Nennleistung:
Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderstelle
- Energiefachstelle
- Beckenstube 9
- 8200 Schaffhausen
- Tel: 052 632 76 37
- Webseite
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.