Der Kanton unterstützt Bauherrschaften mit bis zu 10’000 Franken, wenn Sie Ihre alte Öl-, Gas oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.
Förderbeiträge
Neue Heizung bis 15 kW:
Neue Heizung ab 15 kW:
Als Bedingung muss die Anlage nach Wärmepumpen-System-Modul WPSM gebaut und zertifiziert werden.
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderstelle
- Kanton Bern
- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
- Amt für Umwelt und Energie
- Reiterstrasse 11
- 3011 Bern
- Tel: 031 633 36 50
- Website
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.