Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
Förderbeiträge
Hinweis: Es werden maximal 40% der Investitionskosten gefördert.
Hinweis: Wenn ein vollständiger Antrag auf Förderbeiträge für Wärmepumpen im Fernwärmegebiet vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Mai 2025 eingereicht wird, gelten die bisherigen Förderbeiträge. Das heisst, unabhängig davon, ob sich das Haus inner- oder ausserhalb eines Fernwärmegebietes befindet, erhalten Sie die Beiträge für "Ausserhalb Fernwärmegebiet". Die Zusage für Förderbeiträge ist zwei Jahre gültig.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Ob die schweizweit einheitliche Förderung Klimaprämie in Ihrem Kanton lukrativer ist, finden Sie mit dem Förderrechner auf der Webseite der Klimaprämie heraus.
Förderstelle
- Kanton Basel-Stadt
- Energiefachstelle
- Hochbergerstrasse 158
- 4019 Basel
- Tel: 061 639 23 50
- Website
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.